Ich habe hier einen Blog gefunden, der ganz gute Tips für Schwedenreisende enthält. Ein wichtiger Punkt vorab: Nehmt die Kreditkarte mit. In Schweden wird mit Kronen bezahlt, vorallem aber wird Bargeld kaum mehr verwendet. Hier geht`s zum erwähnten Blog: Isaswomo.de
ID-Kennzeichnung: Der Hund benötigt eine ID-Kennzeichnung: Diese kleinen Transponder-Chips werden den Hunden bereits im Welpen-Alter unter die Haut injiziert. In Deutschland ist das bereits seit 2004 Pflicht, die Injektion übernimmt der Tierarzt
Tollwutimpfung: Er muss gegen Tollwut geimpft sein. Deutschland gilt zwar seit April 2008 als tollwutfrei, die Impfung ist seither nur noch für Auslandsreisen Pflicht. Die Impfung muss spätestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen
Alter und Impfungszeitraum: Der Hund sollte mindestens 4 Monate alt sein. Hunde sollten bei der Tollwut-Impfung nicht jünger als drei Monate sein. Mit den 21 Tage, die zwischen Impfung und Reiseantritt liegen müssen, ergibt sich ein Einreisealter von mindestens 4 Monaten
EU-Heimtierausweis: Er braucht einen gültigen EU-Heimtierausweis. Dieser Heimtierausweis ist seit 29. Dezember 2014 Pflicht für alle Haustiere, die innerhalb der EU über die Ländergrenzen reisen. Die Behörden müssen diesen „Reisepass“ dem Tier eindeutig zuordnen können. Das heißt, die ID-Kennzeichnungs-Nummer des Transponder-Chips muss auf dem Pass eingetragen sein. Jeder niedergelassene Tierarzt kann einen solchen Ausweis ausstellen, wenn er eine entsprechende Ermächtigung der Landesbehörde hat
Zollanmeldung: Der Hund muss bei der nächstgelegenen schwedischen Zollstation angemeldet werden. Dazu sprechen Sie einfach die Beamten vor Ort an
Weitere empfohlene Impfungen: Der beste Freund reist außerdem gesünder, wenn er gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft wurde und entwurmt wurde. Für die Einreise ist all das nicht mehr rechtlich vorgeschrieben. Viele Tierärzte raten aber dennoch dazu, damit der Hund die Reise auch rundum gesund genießen kann
Andere Haustiere: Dies gilt natürlich nicht nur für Hunde sondern auch für andere Haustiere. Die Gesetze sind generell für Hunde, Katzen und Frettchen formuliert und gelten somit für alle gleichermaßen. Der Tierarzt des Vertrauens weiß in solchen Fällen am besten Rat
Übergekochtes Nudelwasser, Fettspritzer, Eingebranntes – wer viel im Wohnmobil oder Wohnwagen kocht, weiß, wie nervig das Putzen hinterher ist. Auch wir haben früher zu den klassischen Reinigern gegriffen, um das Küchen-Chaos in den Griff zu bekommen. Doch das ist gar nicht nötig. Mit zwei einfachen, umweltfreundlichen und günstigen Hausmittelchen könnt ihr sogar festgebackene Reste ganz einfach entfernen – und die Kalkablagerungen im Waschbecken gleich mit dazu!
Zutaten für euren selbst gemachten Bio-Reiniger: 1/2 bis 1 Zitrone oder Limette 3 – 4 EL feines Haushalts-Natron oder Backpulver
Und so geht’s: Das Natron über die verschmutzten Stellen streuen und jeweils einen Schuss Zitrone oder Limette darüber träufeln. Daraufhin beginnen die beiden Stoffe miteinander zu reagieren und es entsteht „blubbernder“ Schaum, der die Verkrustungen und Ablagerungen erstmal etwas aufweicht. Je nachdem, wie stark diese sind, lasst ihr das Ganze ein paar Minuten einwirken. Bei Bedarf nochmals etwas Zitronensaft nachgeben. Mit der ausgepressten Zitronenhälfte leicht über den Herd rubbeln (nicht zu fest, sonst können Kratzer entstehen!), bis sich Verschmutzungen, Fett und Kalk lösen. Dann das Ganze mit einem feuchten Tuch abtragen und etwas nachwischen – fertig! In der Regel ist eine „Behandlung“ ausreichend. Sollten bei stark verschmutzten Gasherden noch Reste sichtbar sein, wiederholt ihr die Prozedur einfach und lasst euer selbst gemachtes Putzmittel beim zweiten Mal noch etwas länger einwirken.
Hinweis: Diese Methode ist nicht für alle Oberflächen geeignet – um Beschädigungen zu vermeiden, bitte erst einmal an einer kleinen, versteckten Stelle ausprobieren und nur mit der Zitronenschale oder weichen Lappen zu Werke gehen!
In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch werden sie empfohlen. Es drohen jedoch Geldbußen, wenn es auf Grund von falscher Bereifung zu Verkehrsbehinderungen oder gar zu Unfällen kommt. Wird wegen ungeeigneter Winterausrüstung ein Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen oder einen Regress nehmen.
Regelungen für Anhänger im Winter in der Schweiz Ebenso gibt es in der Schweiz keine Winterreifenpflicht für Anhänger und wie in Deutschland benötigst du mindestens 1,6 mm Profiltiefe, empfohlen werden jedoch 4 mm.
Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt: Im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April dürfen in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Alternativ sind auch Schneeketten zulässig, wenn diese mindestens auf zwei Antriebsrädern verwendet werden – und die Fahrbahn zusammenhängend mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Diese Bestimmungen gelten nur bei winterlichen Bedingungen und nur für Fahrzeuge, die gefahren werden.
Für gebremste und ungebremste Anhänger hat der österreichische Gesetzgeber kein Verbot von Sommerreifen ausgesprochen. Hinsichtlich Spikereifen ist jedoch zu beachten, dass auch der Hänger mit gleichwertigen Reifen wie das Zugfahrzeug auszurüsten sein muss. Automobil Clubs empfehlen für Anhänger, die auch im Winter gefahren werden, Winter- oder Ganzjahresreifen.
Für Fahrzeuge über 3,5 t und Omnibusse gilt: Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht dürfen im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April nur gefahren und verwendet werden, wenn Winterreifen mindestens auf der Antriebsachse aufgezogen sind.
▶▶ Achtung: Hier spielen die winterlichen Bedingungen keine Rolle und diese Regelung gilt unabhängig davon ob Schnee liegt.
In Italien gelten je nach Region unterschiedliche Bestimmungen. Es gibt für Italien keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind sie auf vielen Straßen Vorschrift. So gilt in Südtirol besonders im Raum Bozen und auf der Brennerautobahn (vom Brenner bis Affi) für Kraftfahrzeuge von November bis April eine allgemeine Winterreifenpflicht (witterungsunabhängig). Auf Grund der verschiedenen Bestimmungen im Land, solltest du dich vor Reiseantritt erkundigen und auf Beschilderungen vor Ort achten.
Im Winter dürfen in Italien Reifen mit M+S bzw. Schneesymbol bis zu einer Geschwindigkeitsuntergrenze Q (entspricht einer Geschwindigkeit von 160 km/h) aufgezogen werden, jedoch nicht im Sommer. Dann müssen die Reifen mindestens der eingetragenen Geschwindigkeit in der Zulassung entsprechen. Für diejenigen, die Ganzjahresreifen nutzen ist das ein wichtiges Thema, denn es drohen hohe Strafen. Dementsprechend gilt: In Italien ist es nicht zulässig, im Sommer Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeits-Index aufweisen, als die, die in der Zulassung vermerkt sind. Die Maximalgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) hat damit keine Bedeutung.
Für den Laien ist der vorhandene Geschwindigkeitsindex auf den Reifen oft nur sehr schwer zu erkennen, dieser befindet sich aber meist hinter den Dimensionen des Reifens – wenn auch sehr klein.
Hier gibts eine Webpage, auf der das Ziel angegeben werden kann. Es werden dann Unterkunfts-Vorschläge, sowie Strecken- und Rundreisen angezeigt. Sicher gut zum Stöbern.
Hier bin ich auf die offizielle Campingseite für Kroatien gestossen. Campingplätze können nach verschiedenen Kriterien gesucht und gebucht werden. Die Seite von Camping.hr ist ein offizielles kroatisches Campingportal und wurde erstellt, um bei der Suche nach einem idealen Campingurlaub behilflich zu sein. Suchen Sie nach unseren Campingplätzen, wählen Sie ein Ziel aus und reservieren Sie Ihren Jahresurlaub. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Kroatien – einer wahren Campingdestination in Europa.